[News] [Schule] [Musik] [Termine] [Kontakt] [Download] [Links] | ||
|
![]() AufnahmebedingungenDie folgenden Aufnahmebedingungen gelten für alle Klassenstufen:
EignungsprüfungZur musikalische Eignungsprüfung haben wir ein Die musikalische Eignungsprüfung besteht aus: 1. einem allgemeinen Musiktest, der jeweils fünf verschiedene Übungen zur Melodik und Rhythmik umfasst, 2. dem Vorsingen mindestens eines frei gewählten Liedes und optional 3. dem Vorspiel eines frei gewählten Werkes auf einem oder mehreren Instrumenten Es wird nur das bessere Ergebnis zu Nummer 2 und 3 berücksichtigt. Jede Lehrkraft kann für jedes Teilkriterium maximal drei Punkte, insgesamt also 45 Punkte, vergeben. Schülerinnen und Schüler, die sehr erfolgreich vorsingen und vorspielen, herausragende musikalische Leistungen (z. B. Eigenkomposition, Selbstbegleitung bzw. Beherrschen mehrerer Instrumente) erbringen oder erfolgreich an musikalischen Wettbewerben teilgenommen haben, können bis zu 5 Punkte je Lehrkraft zusätzlich erhalten. Wer in der musikalischen Eignungsprüfung mindestens 60 Punkte erreicht, ist in musikalischer Hinsicht für den Besuch unserer Schule geeignet. |
![]() |