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Chorstatut

§ 1 - Allgemeine Voraussetzungen

 Jede Sängerin und jeder Sänger ab Klasse 8 des Georg-Friedrich-Händel-Gymnasiums kann berufenes Mitglied des Jugendchores „Die Primaner“ werden, wenn sie/er über außerordentliche sängerische Qualitäten verfügt, sich mit Leidenschaft und Hingabe für „Die Primaner“ einsetzt und sich aktiv am Chorleben beteiligt.
Jeder Primaner nimmt regelmäßig an den Chorproben und Konzerten teil, studiert selbstständig das Chorrepertoire, hilft jüngeren Mitgliedern bei dem Erarbeiten von schweren Chorwerken, bildet seine Stimme weiter und achtet die gewählten Autoritäten.

§ 2 - Chorstärke

Die Primaner setzen sich aus 65 Sängerinnen und Sänger zusammen.Die Aufteilung in den Stimmgruppen sollte konstant bleiben, um einen ausgewogenen Stimmklang zu gewährleisten. Die optimale anzustrebende Aufteilung sieht wie folgt aus:
  • Sopran: 22
  • Alt:      20
  • Tenor:    8
  • Bass:    15

§ 3 - Chorrat

Einmal im Jahr wählen die Chormitglieder in einer außerordentlichen Chorversammlung Ihren Chorrat. Der Chorrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
  • Chorsprecher  -  verantwortlich für Kommunikation zwischen Chor und Chorleiter und Repräsentation
  • stellvertretender Chorsprecher - verantwortlich für Notenausgabe und -rückgabe                                                                                            
  • vier Stimmführer - verantwortlich für Anwesenheit und Sitzordnung, Auftrittsordnung
Weiterhin ist die 12 Klasse grundsätzlich weisungsberechtigt jüngeren Mitgliedern gegenüber und steht dem Chorrat in seinen gewählten Funktionen beratend zur Seite.
Der Chorrat berät sich mit dem Chorleiter und seinen Mitarbeitern in künstlerischen und allgemeinen Problemen und trägt aktiv zur Gestaltung des Chorlebens bei. Grundsätzlich ist er in chorischen Belangen gegenüber allen Mitgliedern weisungsberechtigt.
Der Chorrat ist verantwortlich für das Chorklima, vertritt den Chor in Interviews und öffentlichen Stellungnahmen und überprüft einmal im Jahr im Chorprobenlager in Rheinsberg durch ein Vorsingen (SATB) die Mitglieder auf die künstlerische Eignung.
 

§ 4 - Aufnahmebedingungen

4.1. künstlerische Voraussetzungen:

In einem Bewertungssingen (SATB) werden am Ende des Schulhalbjahres im Jahr die Besten für den Jugendchor „Die Primaner“ ermittelt. Nach einem Bewertungssystem (1-25 Punkte) entscheiden mindestens 23 Punkte über die künstlerische Eignung zur berufenen Mitgliedschaft im Jugendchor „Die Primaner“. Darüber hinaus ist reguläre Teilnahme am Stimmbildungsunterricht oder privater Gesangsunterricht Bedingung für die Aufnahme.
Die Bewertung wird vom Chorleiter, einem Mitarbeiter, dem Chorsprecher und den vier Stimmführern ermittelt.
Die Bewertungskriterien beinhalten:
  • Notentexttreue
  • Intonationssicherheit
  • Musikalischer Ausdruck
  • Einfügen in den chorspezifischen Klang
Die Auswertung erfolgt nach folgenden Abstufungen:
  • Teilgenommen:                                          1 bis 10 Punkte
  • mit Erfolg teilgenommen:                            11 bis 15 Punkte
  • mit gutem Erfolg teilgenommen:                   16 bis 20 Punkte
  • mit sehr gutem Erfolg teilgenommen:            21 bis 22 Punkte
  • mit hervorragendem Erfolg teilgenommen:      23 bis 25 Punkte

4.2. Aufnahmegespräch

In einem Aufnahmegespräch mit dem Chorrat wird ermittelt, ob die zukünftigen Sänger weitere Fähigkeiten besitzen, die für eine Aufnahme bei den Primanern notwendig sind.
  • Teilnahme am Gesangsunterricht
  • Aktive Teilnahme an den Proben in Chören (Anwesenheit) 

4.3. Probehalbjahr

An einem gemeinsam festgelegten Termin wird das neu aufgenommene Mitglied noch einmal überprüft. Diese Überprüfung findet entweder in Form eines Gespräches oder in einem Vorsingen statt.

4.4. Aufnahme

Bei erfolgter Aufnahme wird in einer Chorprobe die Berufungsurkunde übergeben.

§ 5 - Chorkleidung

Jedes Mitglied der Primaner schließt mit dem Förderverein GFH bei Aufnahme einen Vertrag für Chorkleidung, Chormappe und Kleidersack ab.
Jeder Primaner ist verpflichtet auf seine Chorkleidung zu achten, sie bei Auftritten im Kleidersack zu transportieren und Sie bei Austritt aus dem Chor zu gereinigt zurückzugeben.
Darüber hinaus ist jeder Primaner verpflichtet über schwarze, flache Schuhe und Socken zu verfügen, die in Konzerten zu tragen sind. Bei Problemen und Verlust ist umgehend die/der Verantwortliche für Chorkleidung zu informieren.

§ 6 - Noten

Anhand einer vom Chorleiter erstellten Repertoireliste wird einmal im Jahr der Chormappeninhalt der Primaner aktualisiert. Alle musikalischen Eintragungen erfolgen mit einem Bleistift. Alle Noten werden sortiert und im GFH Gymnasium aufbewahrt. Jedes Mitglied erhält zu Beginn des Jahres eine Nummer mit der das Repertoire gekennzeichnet ist. Dabei gilt folgender Schlüssel
  • Sopran:     01-29
  • Alt:           30-59
  • Tenor:       60-79
  • Bass:         80-100
Die persönliche Nummer wird vom Stimmführer vergeben und in der Anwesenheitsliste eingetragen. Bei Choraustritt wird der vollständige Notensatz beim Stimmführer abgegeben. Bei Verlust von Noten ist der Ersatz zu garantieren.

§ 7 - Außerordentliche Chorhauptversammlung

Zu Beginn jeden Schuljahres findet eine offene Chorversammlung statt für Eltern, Sängerinnen und Sänger und Interessierte.
Dabei werden die Aufgaben der nächsten Konzertsaison besprochen und über Probleme diskutiert.

§ 8 - Abberufungen

Abberufungen können vom Chorrat in Absprache mit dem Chorleiter und seinen Mitarbeitern ausgesprochen werden.
Der Chorrat tritt zu einer Abstimmung zusammen. Dabei gilt die einfache Mehrheit.
Der Abberufene hat die Möglichkeit, sich bei einer nächsten Überprüfung wieder zu bewerben. Die Kriterien für einen Ausschluss sind
  • fehlendes Engagement
  • häufiges Fehlen im Chor (mehr als 30% der Probenzeit)
  • Verstöße gegen das Statut

§ 9 - Informationen

Chorrat und Chorleiter sind für weitergehende Informationen zuständig. Dabei gilt die Informationstafel als wichtigste Informationsquelle.